

Sofern das Unternehmen nicht inhabergeführt wird, sondern durch einen angestellten Geschäftsführer, ergibt sich für diesen eine eigene Haftung aus seiner beruflichen Tätigkeit zum einen gegenüber Dritten und zum anderen gegenüber dem Eigentümer.
Versichert sind die zivilrechtlichen Ansprüche des Unternehmens gegen seine Organe, Innenhaftung genannt. Die Deckung der Innenhaftung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Versicherung, die oft auch als D&O Versicherung (Directors & Officers Liability) bezeichnet wird.
Auch die Außenhaftung, also die Ansprüche Dritter gegen Organe des Unternehmens ist versichert. Das können Ansprüche vom Fiskus oder etwa von Lieferanten sein. Versicherungsschutz besteht hierbei für den geltend gemachten Anspruch und daraus resultierende Abwehrmaßnahmen, also Gerichts- und Anwaltskosten.

Unser Tipp
Auch bei Minderheitsbeteiligungen bietet der Markt mittlerweile attraktive Lösungen, da einige Versicherer auf eine so genannte „Eigenschadenklausel“ verzichten und somit auch für derartige Gesellschafter-Geschäftsführer Lösungen bietet.
Bedeutung hat eine derartige Absicherung für größere Unternehmungen. Abgeschlossen werden derartige Versicherungsverträge von den Unternehmen selbst, wobei die Führungskraft mitversicherte Person ist.
Wenn Sie mehr über einen für Sie passenden Versicherungsschutz erfahren möchten, sprechen Sie uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der Box oben rechts. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Unternehmensversicherungen.